
Für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist eine Kennzeichnung der Produkte mit einem CLP-Label erforderlich. CLP-Etiketten von Labelprint24 bilden die Basis für eine zuverlässige Kennzeichnung Ihrer Gefahrgüter.
Informationen - der Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der verschiedenen Elemente sind in der CLP-Verordnung festgelegt.
Formate - die Größe der Kennzeichnungsetiketten ist abhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung. Bei Labelprint24 erhalten Sie passende Folienetiketten und Booklet Etiketten für die korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte.
Produktberater für Etiketten
Ob einfaches Rollen- oder mehrlagiges Spezialetikett - ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um Materialien, Haftung und Veredelung von Etiketten für Pharma, Kosmetik, Food, Chemie und viele weitere Branchen geht.
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Die Abkürzung CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging" und ist Bestandteil der europäischen CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie regelt seit dem 20. Januar 2009 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die CLP-Verordnung basiert auf dem Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen, das weltweit einheitliche Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise festlegt. Ihre Umsetzung nach EU-Recht in Form des CLP dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt – aber auch der Sicherstellung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler ist die einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische verpflichtend.
Folgende Kernpunkte sind Bestandteil der CLP-Verordnung:
Analog zu den GHS-Etiketten gibt es auch für die CLP-Etiketten insgesamt neun standardisierte Gefahrenpiktogramme, z. B. für entzündbare, toxische oder umweltgefährdende Stoffe. Bei Nichteinhaltung der CLP-Vorgaben können nationale Überwachungsbehörden Bußgelder und andere Sanktionen verhängen.
Die Rollenform ermöglicht ein einfaches Aufkleben - maschinell oder per Hand. Für viele Einsatzbereiche in fast allen Branchen geeignet.
Basisetikett plus Papierbooklet mit bis zu 24 Seiten. Verschiedene Falzarten und Decklaminat (optional), das bedruckt oder transparent sein kann.
Peel Off-Etikett aus wiederablösbaren Schichten, die in Lagen angeordnet und miteinanderverbunden sind. Viel Platz für Infos, Codes und Hinweise.
CLP-Etiketten sollen sicherstellen, dass potenzielle Gefahren chemischer Stoffe und Gemische vom Anwender erkannt werden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Unabhängig vom industriellen, gewerblichen und privaten Bereich sind CLP-Labels für alle Verpackungen gefährlicher Stoffe und Gemische verpflichtend und müssen von Herstellern, Importeuren und Händlern verwendet werden. Ein CLP-Etikett muss folgende Angaben enthalten, um eine klare und einheitliche Kommunikation der Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten:
Produktidentifikator: | Chemischer Name und Identifikationsnummer (Stoff) oder Handelsname (Gemisch) |
Lieferantendaten: | Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder nachgeschalteten Anwenders |
Nennmenge: | Menge des Inhalts, sofern für die breite Öffentlichkeit bestimmt |
Gefahrenpiktogramme: | Standardisierte Symbole zur visuellen Darstellung spezifischer Gefahren |
Signalwort: | "Gefahr" (schwerwiegendere Gefahren) oder "Achtung" (weniger schwerwiegende Gefahren) |
Gefahrenhinweise (H-Sätze): | Standardisierte Texte zur Beschreibung der Art und des Schweregrads der Gefahr |
Sicherheitshinweise (P-Sätze): | Empfehlungen für sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung |
Ergänzende Informationen: | Zusätzliche Angaben, z. B. besondere Kennzeichnungen für bestimmte Gemische oder physikalische Eigenschaften |
CLP-Etiketten müssen viele Anforderungen erfüllen, um eine sichere und gesetzeskonforme Kennzeichnung chemischer Produkte zu gewährleisten. Sie müssen widerstandsfähig gegenüber Witterung, Chemikalien und Abrieb sein, während sie gleichzeitig alle vorgeschriebenen Gefahren- und Sicherheitshinweise klar lesbar darstellen. Nur so kann eine rechtssichere und dauerhafte Kennzeichnung der verschiedenen Produkte gewährleistet werden.
Für den Einsatz im Außenbereich oder für extreme Bedingungen benötigen CLP- Etiketten Materialien, die beständig gegenüber Feuchtigkeit, Chemikalien und UV-Strahlung sind. Folienetiketten von Labelprint24 bieten je nach Material unterschiedliche Eigenschaften und Vorteile:
Für chemische Produkte mit umfangreichen Kennzeichnungspflichten bietet Labelprint24 hochwertige Faltetiketten nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Diese bestehen aus einem selbstklebenden Trägeretikett, einem mehrseitigen Papier-Booklet (60–135 g/m²) und einer strapazierfähigen Laminatfolie.
Booklet Etiketten sind die ideale Lösung für chemische Gebinde, Gefahrgutverpackungen und Industrieprodukte, die umfangreiche Informationen gemäß CLP- & GHS-Richtlinien benötigen.
Die Größe des CLP-Etiketts richtet sich nach dem Fassungsvermögen der Verpackung. Dabei müssen sowohl die Etiketten- als auch die Piktogrammgrößen bestimmte Mindestmaße erfüllen:
Bis 3 Liter Verpackungsvolumen
Über 3 bis 50 Liter
Über 50 bis 500 Liter
Über 500 Liter
Diese Anforderungen gewährleisten, dass alle notwendigen Kennzeichnungselemente lesbar auf dem Etikett untergebracht werden können.
Für eine sichere Kennzeichnung und Einstufung chemischer Stoffe und Gemische gibt es spezifische Verantwortlichkeiten, die zu gewährleisten sind. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen gemäß den CLP-Kriterien zu bewerten, einzustufen und entsprechend zu kennzeichnen. Dazu gehört die Meldung der Einstufung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die in einem zentralen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erfasst wird.
Nachgeschaltete Anwender, wie Formulierer von Chemikalien oder industrielle Endnutzer, müssen sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe und Gemische gemäß den CLP-Anforderungen korrekt eingestuft sind. Falls sie Änderungen an der Verwendung oder Zusammensetzung eines Gemisches vornehmen, sind sie dazu verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben, damit nachfolgende Anwender und Händler die korrekten Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können.
Händler übernehmen die Verantwortung, dass die von ihnen vertriebenen Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Sie dürfen keine chemischen Stoffe oder Gemische auf den Markt bringen, die nicht den geltenden CLP-Vorgaben entsprechen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die Etikettierung und Verpackung der Produkte mit den ursprünglichen Angaben des Herstellers oder Importeurs übereinstimmt.
Zusätzlich zur Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht sind alle Marktteilnehmer dazu verpflichtet, auf Anfragen von Behörden zu reagieren und bei der Durchsetzung der CLP-Vorschriften mitzuwirken. Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, da Verstöße nicht nur mit Sanktionen belegt werden können, sondern auch erhebliche Risiken für die Gesundheit von Anwendern und die Umwelt mit sich bringen.