
Gefahrstoffetiketten nach der GHS-Verordnung verwenden global gültige Gefahrensymbole, die auf giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe hinweisen. Die GHS Etiketten von Labelprint24 bilden dabei die zuverlässige Basis für Gefahrensymbole und Signalwörter.
Informationen - Das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Formate - bei Labelprint24 erhalten Sie passende Folienetiketten und Booklet Etiketten für die korrekte und individuelle Kennzeichnung von Behältern für Gefahrstoffe.
Produktberater für Etiketten
Ob einfaches Rollen- oder mehrlagiges Spezialetikett - ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um Materialien, Haftung und Veredelung von Etiketten für Pharma, Kosmetik, Food, Chemie und viele weitere Branchen geht.
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Gefahrstoffetiketten müssen laut Artikel 17 der CLP-Verordnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, um die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Angaben auf GHS-Etiketten zählen die CLP-Gefahrenpiktogramme sowie der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI). Die Gefahrensymbole helfen Einsatzkräften in Notfällen, potenzielle Risiken schnell einzuschätzen. Dadurch können sie die passende Sicherheitsausrüstung auswählen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Der Rezepturidentifikator hingegen spielt eine zentrale Rolle bei der Kommunikation mit dem Giftinformationszentrum. Wird der UFI dort angegeben, erhalten die Einsatzkräfte präzise Informationen zu den spezifischen Gefahren des Stoffes sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Ersten Hilfe und zur Eindämmung der Risiken.
Darüber hinaus müssen GHS-Etiketten folgende weitere Angaben enthalten:
Zusätzlich ist vorgeschrieben, dass Gefahrstoffetiketten stets in der Landessprache des Marktes verfasst werden, in dem das Produkt vertrieben wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Materialwahl als Grundvoraussetzung für die Beständigkeit der GHS-Etiketten. Sie müssen spezifischen Umgebungsbedingungen - wie Chemikalienkontakt, Feuchtigkeit, extremen Temperaturen und UV-Strahlung – standhalten können und eine optimale Lesbarkeit sowie die sichere Haftung gewährleisten. Für industrielle Anwendungen sind daher widerstandsfähige Materialien wie PP-Etiketten, PE-Etiketten oder PVC-Etiketten ideal - die Folienetiketten sind in Kombination mit dem passenden Klebstoff perfekt für eine zuverlässige Gefahrstoffkennzeichnung geeignet. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Etiketteneigenschaften finden Sie auf der Materialseite zu unseren Folienetiketten.
Die Rollenform ermöglicht ein einfaches Aufkleben - maschinell oder per Hand. Für viele Einsatzbereiche in fast allen Branchen geeignet.
Basisetikett plus Papierbooklet mit bis zu 24 Seiten. Verschiedene Falzarten und Decklaminat (optional), das bedruckt oder transparent sein kann.
Peel Off-Etikett aus wiederablösbaren Schichten, die in Lagen angeordnet und miteinanderverbunden sind. Viel Platz für Infos, Codes und Hinweise.
Gefahrensymbole auf GHS-Etiketten dienen dazu, Verbraucher und Einsatzkräfte über spezifische Gefahren eines Produkts zu informieren. Diese Piktogramme bestehen aus einem schwarzen Symbol auf weißem Grund, umgeben von einer roten Raute. Laut der CLP-Verordnung und dem internationalen GHS-Standard gibt es insgesamt neun verschiedene Piktogramme, die einzeln oder in Kombination verwendet werden können, um unterschiedliche Gefahren klar und verständlich darzustellen. Die einheitliche Gestaltung der Piktogramme gewährleistet eine schnelle und sichere Erkennung der Risiken, unabhängig von Sprache oder regionalen Besonderheiten.
Laut der CLP-Verordnung und dem internationalen GHS-Standard gibt es insgesamt neun verschiedene Piktogramme, die einzeln oder in Kombination verwendet werden können, um unterschiedliche Gefahren klar und verständlich darzustellen. Die einheitliche Gestaltung der Piktogramme gewährleistet eine schnelle und sichere Erkennung der Risiken, unabhängig von Sprache oder regionalen Besonderheiten.
![]() | GHS01 | Explodierende Bombe | ![]() | GHS02 | Flamme über Strich | |
![]() | GHS03 | Flamme über Kreis | ![]() | GHS04 | Gasflasche | |
![]() | GHS05 | Zwei Reagenzgläser, darunter geschädigte Oberfläche und Hand -> Ätzwirkung | ![]() | GHS06 | Totenkopf mit darunter gekreuzten Knochen | |
![]() | GHS07 | Ausrufezeichen | ![]() | GHS08 | Menschlicher Torso | |
![]() | GHS09 | Abgestorbener Baum und toter Fisch |
Das Signalwort ist ein neuer Bestandteil der GHS-Etiketten – das Signalwort gibt hier den Gefährdungsgrad eines Stoffes oder Gemisches an. Das Signalwort „Gefahr“ wird bei hohen Gefahrenkategorien und somit schwerwiegendem Gefahrpotential eingesetzt, das Wort „Achtung“ gilt für niedrigere, weniger schwerwiegende Kategorien. Sollte ein Stoff oder ein Gemisch in mehrere Klassen eingestuft sein und somit beide Kriterien erfüllen, ist das Wort „Gefahr“ ausreichend.
H-Sätze (Hazard Statements) sind Gefahrenhinweise und mit dem bisher genutzten R-Satz zu vergleichen. Sie ordnen das Produkt in eine oder mehrere Gefahrenklasse ein, indem hinter den Buchstaben H eine dreistellige Zahl gedruckt wird. Alle mit H2 beginnenden Codes bezeichnen physikalische Gefahren, während H3-Codes die Gesundheitsgefahren und H4-Codes die Umweltgefahren beschreiben.
Jedem H-Satz sind bestimmte P-Sätze (Precautionary Statements) zugeordnet. Hierbei handelt es sich um Sicherheitshinweise, die den bisher verwendeten S-Sätzen ähneln. Wie beim H-Satz wird auch hier eine dreistellige Zahl an den Buchstaben P angehängt, wobei die erste Ziffer beschreibt, in welche Kategorie der Hinweis fällt. Neben der Ziffer 1 für allgemeine Hinweise geben P2-Codes Aufschluss über präventive Maßnahmen, P3-Codes beziehen sich auf Reaktionen, P4-Codes auf die richtige Lagerung und P5-Codes auf die Entsorgung eines Produktes.
Die CLP-Verordnung legt verbindliche Richtlinien für die Größe von GHS-Etiketten und Gefahrenpiktogrammen fest. Diese gewährleisten eine klare und einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
Fassungsvermögen der Verpackung | Mindestmaße des Etiketts (in mm) | Mindestmaße des Piktogramms (in mm) |
bis 3 l | wenn möglich mindestens 52 x 74; nicht kleiner als 10 x 10 | wenn möglich mindestens 16 x 16; nicht kleiner als 10 x 10 |
über 3 l bis höchstens 50 l | mindestens 74 x 105 | mindestens 23 x 23 |
über 50 l bis höchstens 500 l | mindestens 105 x 148 | mindestens 32 x 32 |
über 500 l | mindestens 148 x 210 | mindestens 46 x 46 |
Unabhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung muss jedes Gefahrenpiktogramm mindestens ein Fünfzehntel der für die nach Artikel 17 der CLP-Verordnung vorgeschriebenen Informationen vorgesehenen Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts einnehmen. Zudem darf die Fläche eines Piktogramms nicht weniger als 1 cm² betragen.
Bei Verpackungen mit einem Fassungsvermögen bis 3 Litern ist zu beachten, dass die Einhaltung der Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts nicht immer möglich ist. In solchen Fällen kann die Ein-Fünfzehntel-Regel für die Piktogrammgröße entsprechend angepasst werden. Diese Vorgaben stellen sicher, dass GHS-Etiketten und ihre Gefahrenpiktogramme stets gut sichtbar und lesbar sind, um eine effektive Kommunikation der Gefahren zu gewährleisten.
Das Globally Harmonised System (GHS) ist ein international einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das weltweit für Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen sorgt. Es legt fest, dass GHS-Etiketten rot umrandete Gefahrenpiktogramme, Signalwörter wie „Gefahr“ oder „Achtung“ sowie detaillierte Gefahren- und Sicherheitshinweise enthalten müssen.
Seit 2017 sind ausschließlich GHS-konforme Etikettierungen erlaubt. 2023 wurde das GHS in der 10. Revision aktualisiert, wobei unter anderem neue Bestimmungen für entschärfte Explosivstoffe sowie tierversuchsfreie Testmethoden eingeführt wurden.
Parallel dazu wurde auch die europäische CLP-Verordnung angepasst, um diese Änderungen zu integrieren und neue Gefahrenklassen wie endokrine Disruptoren sowie persistente, bioakkumulative und mobile toxische Stoffe (PMT/vPvM) einzuführen. Bei Änderungen der Einstufung einer Substanz gilt künftig eine konkrete Frist von sechs Monaten zur Aktualisierung der Kennzeichnung, und es besteht eine Meldepflicht bei Giftinformationszentren bei neuen Etiketten oder Produktnamen.