

Was steht in der CLP-Verordnung 2025 - die neuen Regeln zur Kennzeichnung
Wer als gefährlich einzustufende Stoffe oder Gemische verkauft, muss sich zukünftig an neue Regeln halten. Denn seit Dezember 2024 gilt die neue CLP Verordnung. Sie bestimmt unter anderem eine neue Mindestschriftgröße für Gefahrstoffkennzeichnungen, die Gestaltung von Faltetiketten und notwendige Hinweise in der Werbung.

Was regelt die CLP-Verordnung?
Die neue CLP Verordnung wurde als Verordnung 2024/2865 am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ändert die Verordnung Nr. 1272/2008, die sich mit der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen befasst. CLP steht passend dazu für "classification, labelling and packaging of chemicals". Die neue Verordnung trat am 10. Dezember 2024 in Kraft und bildet den zweiten Schritt einer aktuellen CLP Revision. Zunächst wurden bereits im Jahr 2023 vier neue Gefahrenklassen in die Verordnung aufgenommen.
Was fällt unter die CLP-Verordnung?
Die im Jahr 2023 neu festgelegten Gefahrenklassen sind nach der Revision auch in der CLP-Verordnung zu finden. Es handelt sich dabei um endokrine Disruptoren für die Gesundheit des Menschen und für die Umwelt sowie um persistente, bioakkumulative, mobile und toxische Stoffe. Verändert hat sich auch die Bewertung von MOCS (Stoffen, die aus mehreren Komponenten bestehen).
Sie werden ab jetzt ebenso wie Gemische nach ihren Bestandteilen eingestuft. Zudem müssen sie mit Ausnahme pflanzlicher MOCS in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt bewertet werden. Sollte sich die Einstufung einer Substanz ändern, gibt es in Zukunft eine konkretere Frist für die Aktualisierung. Eine neue Einstufung soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Weiterhin gilt eine Meldepflicht bei den Giftinformationszentren, falls ein Produkt umbenannt wird oder ein neues Etikett erhält.


Wann kommt die neue CLP-Verordnung?
Für die Anpassung an die neuen Vorschriften gibt es verschiedene Übergangsfristen. So müssen alle Stoffe, die ab Mai 2025 neu auf den Markt kommen, über neue CLP Kennzeichen verfügen. Substanzen, die vorher bereits vertrieben wurden, dürfen bis zum 1. November 2026 abverkauft werden und müssen im Anschluss neu eingestuft werden.
Für Gemische gelten ähnliche Fristen bis zum 1. Mai 2026 und 1. Mai 2028. Die Frist bis zum 1. Mai 2026 gilt auch für die Umstellung auf die neuen Regeln für digitale Etiketten, Nachfüllstationen und Werbung.
So sollen CLP Kennzeichen ab jetzt aussehen
Die CLP-Kennzeichen sollen in Zukunft besser lesbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Verordnung genauere Kriterien wie Textmerkmale und eine Mindestschriftgröße geschaffen. Die Anforderungen an die Dimensionen von CLP-Etiketten und Piktogrammen ändern sich allerdings nicht. Verlangt wird eine schwarze Schrift auf weißem Etiketthintergrund. Es soll eine serifenlose, leicht lesbare Schriftart gewählt und durchgängig eingehalten werden. Zwischen zwei Zeilen muss sich ein Abstand von mindestens 120% der Schriftgröße befinden. Für den Buchstabenabstand gibt es keine klare Regel, er muss jedoch "lesbar" sein.
Mindestschriftgröße laut der CLP Verordnung
Die Mindestschriftgröße für CLP Kennzeichen wird durch die Höhe des kleinen x definiert. Grund dafür ist, dass die Punktgröße abhängig von der Schriftgröße variiert und somit kein einheitliches Maß darstellt. Die minimale x-Höhe auf dem CLP Kennzeichen hängt von der Verpackungsgröße ab. So fordert die CLP Verordnung beispielsweise Schriftgrößen von mindestens
- 1.4x für Verpackungen mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern,
- 1.8x für Verpackungsgrößen zwischen drei und fünfzig Litern
- 2x für Verpackungsgrößen von über fünfzig Litern.

Ausnahmen können für Innenverpackungen bestehen, die nicht mehr als zehn Milliliter Inhalt fassen. Ihre Schriftgröße darf auch kleiner sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Außenverpackung allen Standards entspricht und auch die CLP Kennzeichen auf der Innenverpackung für eine Person mit durchschnittlichem Sehvermögen lesbar sind.

Faltetiketten sind umfassend erlaubt
Faltetiketten rücken in der neuen CLP Verordnung stärker in den Fokus. Das hängt auch mit den neuen Anforderungen zusammen: Sie ermöglichen es, die umfangreichen und mehrsprachigen Inhalte unterzubringen, die die Verordnung ab jetzt fordert. Die Gestaltung der Falt- bzw. Booklet-Etiketten ist jedoch klar geregelt. Auf der vorderen Seite befinden sich:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten,
- die Nennmenge der Substanz oder des Gemisches,
- Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und der UFI-Code sowie
- ein Hinweis darauf, dass das Etikett aufgefaltet werden kann und seine Innenseite die vollständigen Sicherheitsinformationen enthält.
Dieser Hinweis muss entweder in allen Sprachen, die das Etikett bereitstellt, oder als universell verständliches Symbol abgedruckt sein. In welchen Sprachen die Informationen auf der Innenseite zu finden sind, ist auf der Vorderseite mithilfe von Sprach- oder Ländercodes darzustellen. Die Innenseite des Faltetiketts soll die vollständigen Kennzeichnungsinformationen abgesehen von Gefahrenpiktogrammen und Lieferantenkennzeichnungen enthalten.
Jede Sprache, die auf der Vorderseite genannt wurde, muss vorhanden sein. Die Informationen müssen nach Sprachen sortiert werden, sodass beispielsweise jede Seite in einer anderen Sprache abgedruckt wird. Das Sprach- oder Länderkürzel steht oben auf der Seite. Die Rückseite des Faltetiketts, die auf die Verpackung geklebt ist, soll die Informationen der Vorderseite wiederholen. Nur der Verweis zum Aufklappen des Etiketts und die zugehörigen Kürzel dürfen hier entfallen.


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Richtlinien für Online-Angebote und Werbung
Um dem technischen Fortschritt zu entsprechen, konzentriert sich die neue CLP Verordnung verstärkt auf die Digitalisierung und die Verlagerung des Handels ins Internet. Anders als bisher müssen Onlineshops eine vollständige Gefahrstoffkennzeichnung mit allen zutreffenden CLP Kennzeichen nach Artikel 17 bereitstellen. Da der Onlinehandel stark von Internationalität und Werbung geprägt ist, rücken auch diese Themen in den Fokus der Verordnung.

Digitale Etiketten ergänzen physische Kennzeichen
Das digitale Etikett kommt laut der neuen CLP Verordnung ausschließlich ergänzend, nicht aber ersetzend zum Einsatz. Es kann die Sicherheitsinformationen beispielsweise in weiteren Sprachen bereitstellen. Die Gefahrstoffkennzeichnung gemäß Artikel 17 muss sich weiterhin auf dem physischen Etikett befinden. Für das digitale Etikett gelten verschiedene Bestimmungen hinsichtlich seiner Zugänglichkeit und Gestaltung.
So sind Lieferanten verpflichtet, es auf Anfrage kostenlos zur Verfügung zur stellen. Eine Registrierung oder der Download einer App dürfen keine Voraussetzung sein, um das digitale Etikett abrufen zu können. Ebenso muss es für alle Betriebssysteme und Browser verfügbar sein. Die Lieferanten dürfen keine Nutzungsdaten verfolgen, erheben oder analysieren. Alle Nutzer aus der Europäischen Union müssen die Möglichkeit haben, das Etikett mindestens zehn Jahre nach seiner Veröffentlichung aufrufen zu können.
Sollten in einem EU-Land darüber hinaus reichende Rechtsvorschriften gelten, muss das digitale Etikett auch länger zur Verfügung stehen. Der Weg zum digitalen Etikett darf nicht mehr als zwei Klicks umfassen. Es muss auch für schutzbedürftige Gruppen erkennbar sein. Alle nötigen Kennzeichnungselemente müssen auf dem digitalen Etikett an derselben Stelle bereitgestellt und dazu von anderen Informationen separiert werden.
Gefahrstoffkennzeichnung in der Werbung
Auch bei Werbung für gefährliche Stoffe oder Gemische sind Gefahrenhinweise zukünftig Pflicht. Die Werbung muss alle zutreffenden Signalwörter, Piktogramme, H-Sätze und EUH-Sätze aufweisen. Falls der Verbraucher das Produkt direkt kaufen kann, muss die Werbung ihn zusätzlich auf die Sicherheitsinformationen auf dem Etikett hinweisen und dazu auffordern, diese zu befolgen.
Neu ist bezüglich der Werbung für gefährliche Stoffe oder Gemische auch, dass sie keine irreführenden Angaben wie "unschädlich" oder "ökologisch" enthalten darf. Das galt bisher nur für Verpackungen und Kennzeichnungsetiketten. Ausnahmen der neuen Richtlinien gelten für nicht visuelle Werbeanzeigen, wie sie beispielsweise im Radio geschaltet werden.

Fazit: Änderungen in der CLP Verordnung
Die neue CLP Verordnung passt die Richtlinien für den Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen an den technischen Fortschritt und die Globalisierung an. So gelten beispielsweise verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von Risiken im Onlinehandel und der Werbung. Zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit gibt es konkretere Regeln für die Mindestschriftgröße der CLP Kennzeichen und ihrer Textmerkmale. Außerdem ist die Gestaltung von Faltetiketten und digitalen Labels umfassend geregelt. Um sich an die neuen Forderungen anzupassen, können Unternehmen Übergangsfristen nutzen, die abhängig von der Regel bei sechs Monaten bis mehreren Jahren liegen.