Sie möchten mit Ihrem Unternehmen neue Wege gehen und über die europäischen Grenzen hinaus handeln? In diesem Fall kommen Sie an den EORI-Nummern nicht vorbei. Was EORI-Nummern sind und welche Bedeutung sie für die nächsten Schritte Ihres Unternehmens haben könnten, erfahren Sie im Folgenden.
EORI-Nummern definiert
Die Abkürzung EORI steht für den englischen Begriff Economic Operators Registration and Identification Number. Dahinter verbirgt sich im Grunde eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die durch den Handel mit den europäischen Zollbehörden in Verbindung stehen.
Der Deutsche Zoll definiert die Gruppe der Wirtschaftsbeteiligten folgendermaßen:
“ Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind.”
Das bedeutet Unternehmen und Privatpersonen, die im internationalen Warentransport involviert sind, werden als Wirtschaftsbeteiligte angesehen und sind zur Verwendung einer EORI-Nummer verpflichtet.
Über EORI-Nummern
Die EORI-Nummer wurde 2009 auf europäischer Ebene eingeführt und ist im Kern eine erweiterte Form der deutschen Zollnummer.
EORI-Nummern dienen der Identifikation und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die mit den nationalen Zollverwaltungen in der europäischen Union in Verbindung stehen. Sie wird für alle zollrechtlichen Handlungen in Europa vorausgesetzt.
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Waren außerhalb der europäischen Grenzen verkaufen möchten, wird ein Warenexport notwendig, der durch den Zoll überwacht wird. Liefern Sie Ihre Produkte beispielsweise an einen chinesischen Großhandel, benötigen Sie für die Ausfuhr Ihrer Ware eine EORI-Nummer. Die zuständige Zollbehörde kann durch sie unkompliziert erkennen wer Waren in Verpackungen importiert und exportiert.
EORI-Nummern bilden damit eine wichtige Grundlage für den internationalen Handel, bieten Sicherheit und entlasten die automatisierten Prozesse des Zolls in Europa.
Wer soll eine EORI-Nummer beantragen?
Mit Warentransport, der als zollrechtliche Handlung gilt, sind nicht nur internationale Unternehmen konfrontiert, sondern auch kleinere Gewerbe und Privatpersonen.
Die Frage ist: Kann jeder Einzelne in die Pflicht kommen, eine EORI-Nummer zu beantragen?
Die Antwort ist ja. Neben dem internationalen Export und Import von Waren durch Unternehmen kann auch in weiteren Situationen das Zollrecht tangiert werden. Private Personen können beispielsweise ebenfalls in die Pflicht kommen, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn sie mehr als neun Mal eine Zollanmeldung vornehmen.
Eine Zollanmeldung liegt dann vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen die Absicht zeigt eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren einzuführen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der Unionszollkodex.
Privatpersonen stehen ebenfalls in der Pflicht, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn es sich bei der Ware um ein genehmigungspflichtiges Sendungsgut handelt. Diese werden durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. In diesem Fall ist jeder verpflichtet, eine EORI-Nummer zu beantragen.
Unter bestimmten Umständen wird ausnahmsweise keine eigene EORI-Nummer verlangt.
Werden Privatpersonen durch einen Post- und Transportdienstleister vertreten, ist eine eigene EORI-Nummer nicht notwendig.
Für große Unternehmen mit mehreren Standtorten ist zu beachten, dass Niederlassungen oder Betriebsstätten keine eigene Beantragung vornehmen können. Unterschiedliche Standorte werden unter der EORI-Nummer als Niederlassung registriert und ihrem Hauptsitz zugeordnet. Hintergrund ist, dass einzelne Betriebsstätten meist nicht selbst rechtsfähig sind. Auch wenn sie in unterschiedlichen Ländern einen Sitz haben, können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen nur eine EORI-Nummer besitzen.
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Wann werden EORI-Nummern benötigt?
Prinzipiell werden EORI-Nummern wichtig, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter mit einer Handlung das Zollrecht tangiert. Dies kann konkret schon durch eine einfache Zollanmeldung der Fall sein. Wollen Sie beispielsweise einen Export beim Zoll anmelden, müssen Sie auf dem Formular Ihre EORI-Nummer angeben. Des Weiteren findet die EORI-Nummer in folgenden Fällen Anwendung:
- Antragssystem ELAN-K2 ist ein Angebot des BAFA, um die Antragstellung zur Anmeldung eines Warentransports zu erleichtern.
- ATLAS-System ist ein deutsches IT-System zur automatischen Abwicklung von internen Prozessen der Zollverwaltung im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel. Für die elektronische Anmeldung eines Warenexports steht die IAA Plus zur Verfügung.
- Summarische Ein- bzw. Ausgangsmeldungen sind elektronische Zollanmeldungen, die von der deutschen Zollverwaltung für den Warenverkehr außerhalb der EU verwendet wird.
- Eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung muss beantragt werden, wenn die Ware noch in Gewahrsam des Zolls bleiben muss.
Somit wird ersichtlich, dass die Nummer die Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden, aber auch zwischen den Zollbehörden unter sich erleichtert.
Allgemeiner Aufbau von EORI-Nummern
Die europäische Kennzahl kann bis zu 17 Stellen haben und beginnt mit einem zweistelligen Präfix, das durch die ISO 13166 festgelegt wird. Bei der ISO 1366 handelt es sich um einen Standard für Ländercodes, wie zum Beispiel DE für Deutschland oder AT für Österreich. Auf dieses Präfix, folgt eine individuelle Zahlenkombination, die je nach Land unterschiedlich viele Stellen hat.
Die daraus resultierende EORI-Nummer wird zum Beispiel auf der Rechnung des Exportgutes stehen und ermöglicht die genaue Zuordnung beim Warenimport und –export durch die nationale Zollbehörde.
EORI-Nummern im Ländervergleich
Deutschland
Der deutsche Ländercode nach der ISO 13166 lautet DE und belegt die ersten beiden Stellen der EORI-Nummer. Da die Deutschen vor der Einführung des europäischen Systems ein ähnliches System mit Zollnummern bereits auf nationaler Ebene hatten, folgt auf DE die siebenstellige Zollnummer.
Seit 2012 werden allerdings auch 17-stellige EORI-Nummern ausgegeben. Die Nummer eines deutschen Wirtschaftsbeteiligten könnte dementsprechend wie folgt aussehen: DE559566667777888.
Tschechische Republik
Die EORI-Nummern der tschechischen Republik beginnen mit der ISO Abkürzung CZE, worauf eine 11-stellige Zahlenkombination folgt. Eine tschechische EORI-Nummer könnte beispielsweise so aussehen: CZE12335678912.
Die Anmeldung der Kennnummer ist allerdings lediglich in der Landessprache möglich, was für internationale Antragsteller eine Hürde sein kann.
Schweden
Die schwedische EORI-Nummer hat mehr System im Vergleich zu den bisher betrachteten Kennzahlen. Die schwedischen Nummern beginnen mit dem Ländercode SE. Die folgenden drei Stellen unterscheiden sich je nach Herkunft des Wirtschaftsbeteiligten.
- Antragsstellende Person ist schwedischer Staatsbürger: SE + Unternehmensregistrierungsnummer.
- Antragstellende Person ist Wirtschaftsbeteiligter außerhalb EU (mit USt-Registrierung in SE): SE + 302 oder 502 + individuelle Ziffernkombination.
- Antragstellende Person ist Wirtschaftsbeteiligter außerhalb EU (ohne USt-Registrierung in SE): SE + 444 + individuelle Ziffernkombination.
Eine schwedische EORI-Nummer könnte beispielsweise so aussehen: SE3022345688. Das schwedische System ermöglicht auch eine Anmeldung in englischer Sprache.
Österreich
In Österreich beginnt die EORI-Nummer mit dem Länderpräfix AT, auf welchen eine 15-stellige Ziffernkombination folgt. Die österreichische Beantragung beginnt mit einem Formular, welches online oder postalisch eingereicht werden kann. Anschließend erhält der Antragsstellende einige Daten und Unterlagen per Mail, die unterschrieben per Post an das örtliche Zollamt gesendet werden müssen. Einzuplanen sind ungefähr 10 Werktage zur Bearbeitung. Der Antrag kann auch in englischer Sprache gestellt werden.
Eine österreichische EORI-Nummer könnte beispielsweise AT123466789012345 lauten.
So beantragen Sie Ihre EORI-Nummer
Die Beantragung der EORI-Nummer erfolgt im Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Für Antragstellende in Deutschland läuft dies über die Generalzolldirektion in Dresden. Wirtschaftsbeteiligte, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, können frei entscheiden, in welchem Land sie die EORI-Nummer beantragen möchten.
Folgende Faktoren könnten bei der Wahl des Antragslands hilfreich sein:
- Das Land bietet Antragsverfahren in englischer Sprache an.
- Im Land sind Im- und Exportpartner ansässig.
- Das Land ist bereits das Registrierungsland für OSS (One-Stop-Shop System).
Keiner der genannten Punkte ist verpflichtend. Es ist allerdings eine Erleichterung, die Antragstellung in einem Land zu vollziehen, das in mindestens eine der drei Kategorien passt.
Der Antrag kann online, per Post, Fax oder E-Mail über antrag.eori@zoll.de gestellt werden.
Die Onlineanmeldung steht seit 2019 zu Verfügung und wird auch Internetbeteiligtenantrag (IBA) genannt. Hierzu steht das Formular 0870 zur Verfügung, welches unkompliziert über den PC ausfüllbar ist. Außerdem bietet die Zollwebsite eine Ausfüllanleitung zur leichteren Handhabung der Antragstellung an. Für die Onlineanmeldung benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Direkt zum Antragsformular des Zolls geht es hier.
Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Die Bearbeitung kann in Deutschland einige wenige Wochen dauern.
Bei der Antragsstellung können Sie der Weitergabe Ihrer Daten an eine zentrale europäische Datenbank zustimmen. Daten, wie Nummern, Firmenname und Sitz des Nummerninhabers werden dann zentral gespeichert. Dieses System wurde von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten in enger Zusammenarbeit entwickelt. Der Zugang zu diesen Daten soll nur verwendet werden, wenn es durch rechtliche Vorschriften beispielsweise bei einem Warenimport notwendig wird. Die Beamten des Zolls können dann auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.
EORI-Nummern haben kein Ablaufdatum und sind EU-weit gültig. Eine Änderung der Nummer ist nicht möglich, da sie einmalig erteilt wird. Lediglich die Aktualisierung der Daten ist möglich und auch dringend notwendig.
Genauere Auskunft können Sie auch beim Informations- und Wissensmanagement (IWM) erhalten.
Die rechtlichen Hintergründe
Die zugrunde liegende rechtliche Regelung wird in der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 festgehalten. Sie gehört zum Zollkodex, der die zentralen europäischen Vorschriften für die Arbeit der nationalen Zollbehörden definiert.
Die Verordnung verpflichtet jeden mit einer EORI-Nummer, die eigenen Daten in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu aktualisieren.
Unser Tipp an Sie: Überprüfen Sie vor jeder Zollanmeldung Ihre EORI-Nummer, um den reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten. Ihre EORI-Nummer können Sie hier unkompliziert prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Der Warenverkehr ohne gültige EORI-Nummer gilt als Handel mit nicht registrierten Gütern und wird geahndet.
Achtung Verwechslungsgefahr
Neben der EORI-Nummer gibt es zahlreiche weitere Kennzahlen, die im Umgang mit Behörden wichtig werden. Dies kann an einigen Stellen zu ziemlicher Verwirrung führen.
Um Verwechslungen zu vermeiden, bekommen Sie nun einen kleinen Überblick über ähnliche Nummern:
Codenummer:
Die Codenummer wird ebenfalls in Verbindung mit dem Zoll und dem Warentransfer verwendet. Jede Ware wird einer bestimmten Zollnummer zugeordnet, um den entsprechenden Zolltarif festzulegen. Es handelt sich um eine 11-stellige Nummer, die wie folgt aussehen könnte: 9503 0095 00 0.
Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.):
Laut der IHK München dient die USt-IdNr. “der unverwechselbaren Kennzeichnung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen und juristischer Personen innerhalb der Europäischen Union. Sie dient der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Zwecke der Umsatzsteuer”. (“Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | IHK München”) Die Umsatzsteuer-ID beginnt in Deutschland mit DE, worauf eine einzigartige neunstellige Ziffernkombination folgt. Diese könnte zum Beispiel folgendermaßen aussehen: DE 123456789.
Steuernummer:
Die Steuernummer ist gemeinsam mit der Steueridentifikationsnummer im Umgang mit dem Finanzamt sehr wichtig. Sie ermöglicht das Identifizieren und Einordnen aller steuerpflichtigen Personen für die Steuerbehörden und wird mit der Abgabe der ersten Steuererklärung erteilt. Eine Steuernummer hat folgenden Aufbau: 06/001/5822/0.
Im gesamten bürokratischen Apparat gibt es sicherlich noch weitere ähnliche Nummern. Eine gute Dokumentations- und Informationsgrundlage ist daher wertvoll.
Zu EORI-Nummern bietet die Europäische Kommission einen kostenfreien E-Learning Kurs an, bei dem Sie das Basiswissen aus erster Hand erhalten.
Unter der Telefonnummer 0351 44 834-540 und der E-Mail-Adresse info.eori@zoll.de können Sie Ihre individuellen Fragen stellen.
Fazit
EORI-Nummern sorgen für eine höhere Effizienz in den europäischen Zollbehörden. Sie sichern den europäischen Warenverkehr ab und strukturieren Ihn.