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Verschiedene Dosen mit Gefahrstoffsymbol

GHS-Gefahrensymbole: Welches Symbol kennzeichnet Gefahrstoffe?

Das Globally Harmonised System (GHS) legt weltweit einheitliche Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen fest. Um Mensch und Umwelt zu schützen, müssen gefährliche Eigenschaften identifiziert und auf Etikett und Verpackung gekennzeichnet werden. GHS-Symbole bestehen aus einem rot umrandeten Gefahrenpiktogramm, einem Signalwort wie „Gefahr“ oder „Achtung“ sowie Gefahren- und Sicherheitshinweisen. Diese Kennzeichnung ist essenziell für den Arbeitsschutz, den Endverbraucherschutz sowie für das Gesundheits- und Rettungswesen.

Was versteht man unter GHS?

Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Es bildet die Grundlage für viele nationale Regelungen, darunter auch die deutsche Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). In der Europäischen Union (EU) wird das GHS durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) umgesetzt, die eine einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sicherstellt.

Ziel des GHS ist es, international bestehende Unterschiede in der Klassifizierung von Chemikalien aufzuheben und gleichzeitig die Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den sicheren Transport gefährlicher Stoffe weiter zu verbessern.

Gefahrstoffe finden sich in zahlreichen Wirtschaftsbranchen, darunter die Metallverarbeitung, die chemische Industrie und das Bauwesen. Aber auch das Gesundheitswesen, beispielsweise beim Kennzeichnen von Arzneimitteln, sowie die Kosmetikbranche setzen auf GHS-konforme Kennzeichnung.

Die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen

Die Kennzeichnung von Chemikalien mit Gefahrensymbolen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes. Als GHS-Etiketten informieren sie über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen und tragen dazu bei, Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu minimieren.

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer: GHS-Symbole helfen, notwendige Unterweisungen, Belehrungen und Sicherheitsmaßnahmen vor dem Umgang mit einem Produkt zu erkennen. In Bereichen wie Logistik, Transport und Montage erleichtern sie zudem das sichere Lagern, Transportieren und Entsorgen gefährlicher Stoffe.
  • Ersthelfer und Rettungskräfte: Im Notfall ermöglichen Gefahrstoffsymbole eine schnelle Einschätzung möglicher Gesundheits- oder Umweltschäden. Selbst Unfallzeugen können durch die Kennzeichnung wichtige Informationen an den Rettungsdienst weitergeben.
  • Endverbraucher: GHS-Gefahrensymbole sensibilisieren für mögliche Gefahren und helfen dabei, Risiken zu minimieren – sei es durch das sichere Aufbewahren bestimmter Produkte, die korrekte Entsorgung oder den Schutz vor Hautkontakt.

Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen: Sicherheitsdatenblätter

Neben der Kennzeichnung von Chemikalien mit GHS-Symbolen ist auch die Standardisierung von Sicherheitsdatenblättern ein wichtiger Bestandteil des Systems. Diese Datenblätter enthalten detaillierte Informationen über: 

  • Eigenschaften der Chemikalien
  • Sichere Handhabung und Lagerung
  • Maßnahmen im Notfall (z. B. Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Leckagenkontrolle)

Durch diese Standardisierung wird nicht nur der internationale Handel mit Chemikalien erleichtert, sondern auch ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt sichergestellt. 

Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen

Alle Gefahrstoffe werden nach einem festgelegten Schema auf Etiketten und Unterlagen gekennzeichnet:

  • Eine rote Raute (ein auf der Spitze stehendes Quadrat) mit weißem Innenteil, in dem sich eines von neun festgelegten Symbolen befindet.
  • Ein GHS-Code, bestehend aus den Buchstaben "GHS" und einer Zahl zwischen 01 und 09.
  • Ein H-Code (Hazard Statement), der mit "H" beginnt, gefolgt von zwei bis vier Ziffern, die die genaue Art der Gefahr beschreiben.
  • Ein Signalwort in der jeweiligen Landessprache.
  • Detaillierte Sicherheitsinformationen, darunter Angaben zur genauen Zusammensetzung, möglichen Gefahren, empfohlenen Gegenmaßnahmen sowie die Kontaktinformationen des Inverkehrbringers.

Diese Elemente zusammen bilden das GHS-Piktogramm. Ein ähnliches System wird auch bei Gefahrgütern verwendet: Während sich die neun Gefahrgutklassen auf dieselben Symbole stützen, werden sie durch unterschiedliche Farben weiter differenziert, um eine schnellere Identifikation zu ermöglichen.

Was bedeuten die GHS-Symbole?

Die Gefahrstoffverordnung nennt insgesamt 28 unterschiedliche Gefahrstoffe – dabei steht jedes der neun GHS-Piktogramme für mehrere Gefahrenklassen. Es kommt auf den genauen Gefahrstoff an, ob sich auf seiner Gefahrstoffkennzeichnung lediglich eines oder mehrere dieser Symbole befinden.

SymbolBeschreibungGefahrenklasseGHS-CodeSignalwort
Gefahrenkennzeichnung: Explodierende Bombe - explosivExplodierende BombeExplosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff. Teilweise selbstzersetzliche Stoffe / Gemische. Teilweise organische Peroxide.GHS01Gefahr
Gefahrenkennzeichnung: Flamme über Strich - entzündlichFlamme über StrichEntzündbare Gase / Flüssigkeiten / Aerosole / Feststoffe. Pyrophore Flüssigkeiten / Feststoffe. Teilweise selbstzersetzliche Stoffe / Gemische. Selbsterhitzungsfähige Stoffe / Gemische. Brennbare Gase bei Wasserkontakt entwickelnde Stoffe / Gemische. Teilweise organische Peroxide.GHS02Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Gefahrenkennzeichnung: Flamme über Kreis - oxidierende GaseFlamme über KreisOxidierende Gase / Flüssigkeiten / FeststoffeGHS03Gefahr
Gefahrenkennzeichnung: Glasflasche - gelöste GaseGasflascheVerdichtete / Verflüssigte / Tiefgekühlte verflüssigte / Gelöste GaseGHS04Achtung
Gefahrenkennzeichnung: Ätzwirkende StoffeZwei Reagenzgläser, darunter geschädigte Oberfläche und Hand -> ÄtzwirkungGegenüber Metall korrosive Stoffe / Gemische. Haut / Augen reizende / schädigende Stoffe / GemischeGHS05Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Gefahrenkennzeichnung: Totenkopf - akut toxische StoffeTotenkopf mit darunter gekreuzten KnochenAkut toxische Stoffe / Gemische Codes 1 bis 3GHS06Gefahr
Gefahrenkennzeichnung: Ausrufezeichen - akut toxische StoffeAusrufezeichenAkut toxische Stoffe / Gemische Code 4. Haut reizende Stoffe / Gemische Code 2. Haut Sensibilisierende Stoffe / Gemische. Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Code SE3 (einmalige Exposition). Ozonschichtschädigende Stoffe / GemischeGHS07Achtung
Gefahrenkennzeichnung: Menschlicher Torso - Atemwegssensibilisierende StoffeMenschlicher TorsoAtemwegssensibilisierende Stoffe / Gemische. Keimzellenmutagene / Reproduktionstoxische / Karzinogene Stoffe / Gemische. Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Codes SE1, SE2 (einmalige Exposition). Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Codes RE1, RE2 (wiederholte Exposition). Aspirationsgefährliche Stoffe / GemischeGHS08Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Gefahrenkennzeichnung: Abgestorbener Fisch und Baum - gewässergefährdende StoffeAbgestorbener Baum und toter FischAkut / Chronisch gewässergefährdende Stoffe / Gemische / ErzeugnisseGHS09Je nach genauer Art Achtung oder kein Signalwort

Der UFI-Code im GHS

Mit der EU-Verordnung 2017/542 wurden im Jahr 2017 weitere Änderungen eingeführt. Seitdem müssen GHS-Aufkleber zusätzlich den UFI-Code (Unique Formula Identifier, deutsch: eindeutiger Rezepturidentifikator) enthalten. 

Der UFI-Code ist eine 16-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die einen Gefahrstoff eindeutig identifiziert. Dies erleichtert insbesondere die Kommunikation mit Giftnotrufzentralen, da der Code schnelle Informationen zu Handelsnamen, Zusammensetzung, Farbe und Toxikologie liefert.

Der Rezepturidentifikator muss mit der Kennzeichnung „UFI“ auf dem Etikett oder direkt auf der Innen- bzw. Primärverpackung angebracht werden. Eine lesbare sowie maschinencodierte Druckform ist hierbei verpflichtend.

Um eine schnelle Identifizierung im Notfall zu ermöglichen, sollte der UFI-Code in der Nähe der Gefahrenpiktogramme oder des Barcodes auf dem Etikett platziert werden. 

Was ist der Unterschied zwischen GHS und CLP?

Die CLP-Verordnung (Verordnung Nr. 1272/2008) wurde 2008 in der EU eingeführt und stellt die direkte Umsetzung des Globally Harmonised System (GHS) dar. Sie enthält Richtlinien zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten.

Neben einheitlichen Kennzeichnungselementen wie Piktogrammen und Standardtexten für Gefahrstoffsymbole legt die CLP-Verordnung auch Verpackungsstandards für verschiedene Arten von Gefahrstoffen fest. Darüber hinaus verpflichtet sie Importeure und nachgeschaltete Anwender, Informationen über physikalisch und gesundheitlich schädliche Gemische an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. 

Zusätzlich fördert die CLP-Verordnung Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und erleichtert den freien Handel chemischer Substanzen und Gemische innerhalb der EU durch einheitliche Regelungen. Die CLP-Verordnung basiert dabei auch auf früheren EU-Richtlinien, darunter: 

  • Richtlinie 67/548/EWG (Gefährliche-Stoffe-Richtlinie)
  • Richtlinie 1999/45/EG (Gefährliche-Zubereitungen-Richtlinie)

Mit der Einführung der CLP-Verordnung wurden diese Richtlinien ersetzt, um eine einheitliche und modernisierte Grundlage für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU zu schaffen. Dies erleichtert nicht nur den internationalen Handel, sondern gewährleistet auch ein höheres Schutzniveau für Mensch und Umwelt.

Die Geschichte des GHS

1992 wurde auf dem Weltgipfel für Nachhaltigkeit die Idee eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vorgestellt. Daraus entstand 2002 das Globally Harmonised System (GHS), das einheitliche Gefahrensymbole, Labels und Sicherheitsdatenblätter standardisiert.

In der EU wurde das GHS durch die CLP-Verordnung (2008) umgesetzt, die 2009 in Kraft trat und bis 2015 nationale Vorschriften ersetzte. Seitdem gelten europaweit einheitliche Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. 

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe können aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften problematisch sein – insbesondere bei unsachgemäßem Umgang. Sie lassen sich in drei Hauptgruppen einteilen: 

  • Reinstoffe: Einzelne chemische Elemente (z. B. Wasserstoff, H) oder Verbindungen aus mindestens zwei Elementen (z. B. Wasser, H₂O)
  • Gemische: Kombinationen aus mindestens zwei Reinstoffen, die unterschiedliche Formen wie Rauch oder Emulsionen annehmen können
  • Erzeugnisse: Hier stehen die technischen Eigenschaften im Vordergrund. Während Kugelschreiber nach EU-Gesetzgebung als Gemische gelten, werden Batterien als Erzeugnisse klassifiziert

Gefahrstoffe können gesundheitliche, physikalische oder umweltgefährdende Eigenschaften aufweisen – sei es durch Brennbarkeit, Explosionsgefahr oder schädliche Auswirkungen auf Lebewesen und Materialien. Entscheidend ist dabei nicht nur der Grundzustand, sondern auch mögliche Gefahren während der Herstellung oder Nutzung

Zum besseren Verständnis werden die Begriffe „Gefahrstoffe“ und „Stoffe“ im weiteren Verlauf allgemein verwendet. Eine detaillierte Unterscheidung zwischen Reinstoffen, Gemischen und Erzeugnissen erfolgt nur, wenn es für die sachliche Richtigkeit erforderlich ist. Gefahrstoffe können über verschiedene Wege in den menschlichen Körper gelangen:

  • Inhalative Exposition: Einatmen von Gasen, Dämpfen, Nebel oder Staub.
  • Dermale Exposition: Aufnahme über die Haut oder die Schleimhäute durch direkten Kontakt.

Je nach Expositionsweg kann sich das gesundheitliche Risiko unterscheiden, weshalb entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz, Handschuhe) erforderlich sind.

Beispiele für Gefahrstoffe

Bereits die Definition eines Gefahrstoffs macht deutlich, dass darunter eine Vielzahl unterschiedlicher Eigenschaften fallen. Die wichtigste rechtliche Grundlage in Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie legt alle Vorgaben zur Gefahrstoffkennzeichnung mit Chemieetiketten sowie zur rechtskonformen Verpackung fest.

In §3 der Gefahrstoffverordnung werden vier Hauptarten von Gefahren definiert, denen jeweils verschiedene Eigenschaften der Gefahrstoffe zugeordnet sind. Insgesamt listet das Gesetz 28 spezifische Gefährdungsmerkmale auf. Zusätzlich unterscheidet die GefStoffV folgende Kategorien von Gefahrstoffen

  • Chemikalien, die konkret in §3 GefStoffV aufgelistet sind,
  • Substanzen mit explosionsfähigen Eigenschaften,
  • Produkte, bei deren Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen können,
  • Materialien, die zwar nicht als Gefahrstoffe gelten, aber arbeitsschutzrelevant sind,
  • Chemikalien mit einem festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert.

Gefahrenklassen nach der GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet Gefahrstoffe nach ihren Gefahrenklassen

  • Physikalische Gefahren (z. B. entzündbare, explosive oder selbstzersetzliche Stoffe)
  • Gesundheitsgefahren (z. B. krebserzeugende, giftige oder ätzende Stoffe)
  • Umweltgefahren (z. B. gewässergefährdende Stoffe)

Diese Klassifizierung bestimmt, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Kennzeichnungen auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern vorgeschrieben sind. 

Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung enthält klare Regelungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Verstöße können je nach Schwere als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Dies betrifft beispielsweise:

  1. Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  2. Unzureichende Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer,
  3. Nichteinhaltung von Lager- und Transportvorschriften,
  4. Missachtung von Arbeitsplatzgrenzwerten für gefährliche Stoffe.

Die konsequente Einhaltung der Gefahrstoffverordnung dient nicht nur der rechtlichen Sicherheit, sondern schützt auch Mensch und Umwelt vor potenziellen Gefahren.

Gibt es Unterschiede zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Wer sich mit Gefahrstoffsymbolen und der Kennzeichnung von Gefahrstoffen beschäftigt, stößt unweigerlich auf den Begriff Gefahrgut. Trotz der Ähnlichkeit unterscheiden sich beide Begriffe deutlich: 

  1. Gefahrstoffe: Diese stellen eine Gefahr bei Herstellung, Lagerung oder Verwendung dar.
  2. Gefahrgut: Dies sind Stoffe, die während des Transports eine Gefahr darstellen.

Das bedeutet: Nicht jeder Gefahrstoff ist automatisch ein Gefahrgut, kann es aber werden – etwa, wenn ein LKW große Mengen Feuerzeugbenzin transportiert. Umgekehrt gibt es Gefahrgüter, die keine Gefahrstoffe sind, wie zum Beispiel Lithium-Ionen-Akkus im Lufttransport.

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Die Auswirkungen der GHS-Verordnung auf Verpackungen

Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische innerhalb der Europäischen Union. Sie betrifft alle Verpackungen, die für die direkte Nutzung eines Produkts erforderlich sind oder diese vorbereiten, einschließlich äußerer, innerer und Zwischenverpackungen. In diesen Fällen sind GHS-Aufkleber (Globally Harmonized System) verpflichtend anzubringen.

Schutz- und Konsolidierungsverpackungen, die ausschließlich dem Transport oder der Lagerung dienen, fallen hingegen nicht unter die Kennzeichnungspflicht der CLP-Verordnung. Das bedeutet beispielsweise:

  • Direkte Umverpackung (Sekundärverpackung): Eine Batterie, die als gefährlicher Stoff eingestuft ist, muss in ihrer direkten Umverpackung mit den entsprechenden Gefahrstoffsymbolen versehen werden.
  • Transportverpackung: Ein Pappkarton, der mehrere solcher Batterieverpackungen für den Transport zusammenfasst, gilt als Schutzverpackung und unterliegt nicht den CLP-Kennzeichnungsvorschriften. 

Weitere Verpackungsvorgaben nach der CLP-Verordnung: 

  • Verpackungsgröße: Kleingebinde unter 125 ml können unter vereinfachten Kennzeichnungspflichten fallen, in denen nicht alle Gefahrhinweise erforderlich sind.
  • Pflichten der Inverkehrbringer: Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen rechtzeitig und korrekt gekennzeichnet sind.
  • Mehrsprachige Kennzeichnung: Gefahrstoffetiketten müssen in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorliegen, in dem das Produkt verkauft wird.
  • Sicherheitsanforderungen: Für bestimmte Stoffe sind kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Warnzeichen vorgeschrieben, um Verbraucher besser zu schützen.

Da nicht alle Verpackungsarten von diesen Vorschriften betroffen sind, muss die Verpackungsindustrie keine vollständige Umstellung ihrer Prozesse vornehmen. Dennoch ist es essenziell, sich mit den aktuellen Richtlinien vertraut zu machen. Unternehmen in der Verpackungsbranche sind gemäß CLP-Verordnung verpflichtet, durch angemessene GHS-Symbole auf Etiketten einen transparenten Informationsfluss mit ihren Kunden sicherzustellen.
Eine rechtzeitige Überprüfung, ob und in welchem Umfang die eigenen Verpackungen den Vorschriften unterliegen, ist daher unerlässlich.